Häufig gestellte Fragen
Antworten zu Kosten, Verordnung, Terminen und Behandlung. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Kosten und Verordnung
Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Grundversicherung die Behandlungskosten abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt. Bei einem Unfall werden die Kosten in der Regel von der Unfallversicherung vollständig übernommen.
Die erste Behandlung muss innerhalb von 5 Wochen nach Ausstellung der Verordnung stattfinden. Anderenfalls kann eine neue Verordnung erforderlich sein.
Für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Termine
Melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Bitte senden Sie uns über das Formular keine Gesundheitsdaten.
Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung, Ihre Krankenkassenkarte oder bei einem Unfall die entsprechenden Angaben (Unfalldatum und Schadennummer) sowie bequeme Kleidung mit.
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine müssen privat in Rechnung gestellt werden.
Behandlung
Im ersten Termin besprechen wir Ihre Beschwerden, Anliegen und Ziele. Auf dieser Grundlage gestalten wir die Therapie gemeinsam mit Ihnen.
CMD steht für Craniomandibuläre Dysfunktion, also Funktionsstörungen von Kiefergelenk und Kaumuskulatur. Die physiotherapeutische Behandlung umfasst manuelle Therapie, Behandlung der Kau- und Nackenmuskulatur, Triggerpunktbehandlung sowie Bewegungs- und Entspannungsübungen.
Beim Dry Needling werden Triggerpunkte in der Muskulatur mit sehr feinen Nadeln behandelt. Es ist Teil der Triggerpunktbehandlung.
Ja. Wenn eine Behandlung in der Praxis nicht möglich ist, bieten wir physiotherapeutische Behandlungen direkt bei Ihnen zu Hause an.